Ihre Verkehrsrechtskanzlei

Ihre Unfallregulierung in 5 Schritten

So läuft die Regulierung Ihres Verkehrsunfalls ab

Was nach einem Unfall zu tun und wie der übliche Gang der Dinge ist, können Sie nachfolgender Chronologie entnehmen. Aufgrund der den Versicherungen zustehenden Prüffristen bei der Schadenabwicklung kann der Ablauf tatsächlich schneller oder langsamer sein. Verkehrsunfälle unterliegen bei den Haftpflichtversicherungen einem standardisierten Abwicklungsverfahren, dessen Rahmen von der Rechtsprechung vorgegeben ist. Deswegen steht der gegnerischen Haftpflichtversicherung eine Prüfzeit von bis zu 6 Wochen zu.

1ter Tag. Wir nehmen mit Ihnen Kontakt auf und beraten Sie umfangreich, individuell und zielorientiert. Gemeinschaftlich erarbeiten wir die beste Lösung für Ihren Fall. Lassen Sie sich vor allem nicht von der Versicherung des Gegners zu einer übereilten Regulierung des Schadens drängen.

In der Regel melden wir Ihren Schaden noch am gleichen Tag bei den Gegnern.

3ter bis 21ter Tag. In der Regel ist jetzt alles klar. Die Versicherung hat sich einstandspflichtig erklärt. Alle Schäden sollten jetzt behoben und alle Verletzungen versorgt sein. Auch alle Belege für die Bezifferung des eigenen, weiteren Schadens (Quittungen, Kaufbelege, Gutachter- oder Reparaturrechnungen) sollten vorliegen und uns übermittelt worden sein.

ab 28ter Tag. Die gegnerische Versicherung tritt in die Regulierung ein. Das bedeutet, dass die Versicherung den Sachschaden bezahlt. Sollte die gegnerische Versicherung diesen nicht zum Ausgleich gebracht haben, dann wird Ihr Rechtsanwalt eine Nachfrist setzen und ggf. telefonisch erinnern. Fruchten diese Maßnahmen nicht, dann wird Klage erhoben, damit Ihr Schaden ersetzt wird.

1ter Tag - Unfallhergang und Unfallfolgen werden besprochen

Sie besprechen mit uns den Unfallhergang und die Unfallfolgen

Wir melden den Schaden bei der gegnerischen Versicherung in der Regel noch am selben Tag

3ter Tag - Vorab Rücksprache mit der gegnerischen Versicherung

Bereits am 3 Tag nach dem Unfallereignis nehmen wir telefonisch mit der gegnerischen Versicherung Kontakt auf und unterrichten Sie über das Gesprächsergebnis.

3ter bis 21ter Tag - Rückmeldung der Versicherung

In der Regel ist jetzt alles klar. Die gegnerische Versicherung tritt in die Regulierung ein.

21ter Tag - der Schaden ist bezifferungsfähig

Sämtliche Schäden sind bekannt und können bei der gegnerischen Versicherung geltend gemacht werden.

ab 28ter Tag - Abschluss

Die gegnerische Versicherung tritt in die Regulierung ein. Die Zahlung erfolgt.
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