Wir bieten seit Jahren erfolgreiche, unkomplizierte und günstige Beratung rund um das Thema Verkehrsrecht an. Erforderlichenfalls setzen wir Ihre Ansprüche bundesweit vor Gericht für Sie durch.
Ihre Verkehrsrechtskanzlei
Ordnungswidrigkeiten
Liegt Ihnen der Tatvorwurf der Geschwindigkeitsüberschreitung, der Abstandsunterschreitung oder ein Rotlichverstoß zur Last? Dann prüfen wir den Fall für Sie. Droht sogar eine Führerscheinmaßnahme? Dann erarbeiten wir für Sie eine passende Verteidigung.
Strafrecht
Sollte ein strafrechtliches Problem bestehen, dann wenden Sie sich bitte umgehend an uns. Bereits im Vorfeld kann eine Menge „falsch“ gemacht werden. Wir vertreten Sie bundesweit.
Termin vereinbaren
Vereinbaren Sie einen Gesprächstermin DIREKT mit unseren Rechtsanwälten oder mit unseren Sachbearbeitern im Haus. Schnell, unkompliziert und zu Ihrem Wunschtermin.
Ihre Unfallregulierung in 5 Schritten
So läuft die Regulierung Ihres Verkehrsunfalls ab
1ter Tag - Unfallhergang und Unfallfolgen werden besprochen
Sie besprechen mit uns den Unfallhergang und die Unfallfolgen
Wir melden den Schaden bei der gegnerischen Versicherung in der Regel noch am selben Tag
3ter Tag - Vorab Rücksprache mit der gegnerischen Versicherung
Bereits am 3 Tag nach dem Unfallereignis nehmen wir telefonisch mit der gegnerischen Versicherung Kontakt auf und unterrichten Sie über das Gesprächsergebnis.
3ter bis 21ter Tag - Rückmeldung der Versicherung
In der Regel ist jetzt alles klar. Die gegnerische Versicherung tritt in die Regulierung ein.
21ter Tag - der Schaden ist bezifferungsfähig
Sämtliche Schäden sind bekannt und können bei der gegnerischen Versicherung geltend gemacht werden.
ab 28ter Tag - Abschluss
Die gegnerische Versicherung tritt in die Regulierung ein. Die Zahlung erfolgt.